Körperliche, seelische oder sexualisierte Gewalt
gegen Frauen findet sehr häufig im privaten Bereich
statt, Täter ist der eigene Freund oder Ehemann.
Oft beginnt die Spirale der Gewalt schleichend, und die
Opfer schweigen aus Scham oder Angst vor dem Täter.
Frauen, die häusliche Gewalt durch ihren Partner
erleiden, brauchen Hilfe und Unterstützung. Welche Möglichkeiten gibt es?
- In
akuten Gefahrensituationen können Sie unter
dem Notruf 110 die Polizei rufen.
Sie ist verpflichtet, auf
einen Notruf hin sofort zu kommen. Die Polizei kann
den Täter umgehend der Wohnung verweisen und
ihm die Rückkehr
für die Dauer von 10 Tagen verbieten. Die Polizei
stellt Strafantrag gegen den Täter.
- Wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt sind,
können
Sie die Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes nutzen und beim zuständigen
Amtsgericht die Überlassung
der gemeinsamen Wohnung beantragen. Hierzu gehen
Sie zur Rechtspflegestelle des Gerichtes und stellen
dort
persönlich oder über ihre Anwältin
den Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung.
Es können
auch Schutzanordnungen wie Kontakt-, Belästigungs-
und Näherungsverbote beantragt werden, die im
Einzelfall der Frau größtmöglichen
Schutz bieten sollen.
- Wir als Frauenberatungsstelle bieten
Ihnen umfassende Beratung an, um mit Ihnen Ihre
individuelle
Situation
genauer zu klären. Sie bekommen Informationen
über Ihre Rechte und Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz
und wir überlegen gemeinsam, welches für Sie der
geeignete Weg zur Beendigung der Gewaltsituation
sein kann.
- Im akuten Notfall
können Sie in die schützenden
Räume eines Frauenhauses flüchten.
Die nächsten Frauenhäuser finden Sie in Arnsberg
(Tel. 02931/6791), Soest (Tel.
02921/17585), Paderborn (Tel.
05251/5151), Olpe (Tel.
02761/1722) und Dortmund (Tel.
0231/8000-81 oder -82).
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