Schutz vor häuslicher Gewalt

 

Körperliche, seelische oder sexualisierte Gewalt gegen Frauen findet sehr häufig im privaten Bereich statt, Täter ist der eigene Freund oder Ehemann. Oft beginnt die Spirale der Gewalt schleichend, und die Opfer schweigen aus Scham oder Angst vor dem Täter.

Frauen, die häusliche Gewalt durch ihren Partner erleiden, brauchen Hilfe und Unterstützung.

Welche Möglichkeiten gibt es?

  • In akuten Gefahrensituationen können Sie unter dem Notruf 110 die Polizei rufen. Sie ist verpflichtet, auf einen Notruf hin sofort zu kommen. Die Polizei kann den Täter umgehend der Wohnung verweisen und ihm die Rückkehr für die Dauer von 10 Tagen verbieten. Die Polizei stellt Strafantrag gegen den Täter.
  • Wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt sind, können Sie die Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes nutzen und beim zuständigen Amtsgericht die Überlassung der gemeinsamen Wohnung beantragen. Hierzu gehen Sie zur Rechtspflegestelle des Gerichtes und stellen dort persönlich oder über ihre Anwältin den Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung. Es können auch Schutzanordnungen wie Kontakt-, Belästigungs- und Näherungsverbote beantragt werden, die im Einzelfall der Frau größtmöglichen Schutz bieten sollen.
  • Wir als Frauenberatungsstelle bieten Ihnen umfassende Beratung an, um mit Ihnen Ihre individuelle Situation genauer zu klären. Sie bekommen Informationen über Ihre Rechte und Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz und wir überlegen gemeinsam, welches für Sie der geeignete Weg zur Beendigung der Gewaltsituation sein kann.
  • Im akuten Notfall können Sie in die schützenden Räume eines Frauenhauses flüchten. Die nächsten Frauenhäuser finden Sie in Arnsberg (Tel. 02931/6791), Soest (Tel. 02921/17585), Paderborn (Tel. 05251/5151), Olpe (Tel. 02761/1722) und Dortmund (Tel. 0231/8000-81 oder -82).